Am 26. Juni 2025 hat der Bundestag eine erste Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes beschlossen. Der Beginn der Kennzeichnungspflicht der Haltungsform von Schweinefleisch im Einzelhandel und in Metzgereien wurde auf den 1. März 2026 verschoben. An der grundsätzlichen Struktur des Gesetzes wurde nichts verändert; insbesondere bleibt die Pflicht tierhaltender Betriebe zur Mitteilung der Haltungsform bestehen. Die Haltungsform war bereits bis zum 1. August 2024 mitzuteilen und sollte daher, sofern noch nicht erfolgt, möglichst zeitnah nachgeholt werden.
Tierhaltende Betriebe benötigen somit weiterhin eine Kennnummer. Ihre Zuteilung erfolgt durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und ist für den Antragsteller kostenfrei. Für die Haltungsform „Stall“ kann die Kennnummer unkompliziert und ohne zusätzliche Nachweise beantragt werden. Nähere Informationen sind unter www.tierhaltungskennzeichnung.bayern.de erhältlich.