Richtlinie zur Förderung von Narkosegeräten
Richtlinie zur Förderung von Narkosegeräten
– seit 31.01.2020 in Kraft
– ca. 20 Millionen Euro im Fördertopf – „Windhundverfahren“
– ab sofort Antragstellung möglich bei der BLE (Ferkelnarkose@BLE.de)
– Förderung umfasst 60 % der Anschaffungskosten bzw. maximal 5.000 €
NUR zertifizierte Geräte werden gefördert
Ablauf Antragsstellung
2-stufige Antragsstellung:
- Stufe
= Antrag auf Förderung, Frist dazu endet am 01.Juli 2020
- Stufe:
= Antrag auf Auszahlung, endet am 01.09.2020
Erst Anschaffung nach Erhalt des Förderbescheides